Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist – ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der KIMP-Consulting Group (nachfolgend „KIMP-Consulting“) und ihren Kunden, Auftraggebern, Abnehmern, Dienstleistern und sonstigen Leistungsempfängern (nachfolgend einheitlich „Kunde“).

1.2 Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

1.3 KIMP-Consulting erbringt Dienstleistungen im Bereich Interimsmanagement sowie Management- und Prozessberatung. Für einzelne Leistungsbereiche können ergänzende Regelungen vereinbart werden.

 

2. Vertragsschluss

Verträge kommen ausschließlich schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) zustande. KIMP-Consulting bestätigt Angebote des Kunden zeitnah und erklärt gegebenenfalls die Annahme.

 

3. Interimsmanagement und Management- & Prozessberatung

3.1 Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich KIMP-Consulting. Die Leistungserbringung erfolgt projektbezogen durch einen von KIMP-Consulting eingesetzten Projektleiter (Interim- bzw. Prozessmanager). Diese AGB sind Bestandteil des jeweiligen Dienstleistungsvertrags.

3.2 Zwischen dem Projektleiter und dem Kunden besteht kein Arbeitsverhältnis. Der Projektleiter ist in der Gestaltung seiner Arbeitszeit frei und darf – nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von KIMP-Consulting und des Kunden – eigenes Personal einsetzen.

3.3 Der Kunde unterstützt KIMP-Consulting und den Projektleiter bestmöglich und stellt alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Regelwerke rechtzeitig zur Verfügung.

3.4 Für Schäden, die aus fehlenden oder unvollständigen Informationen resultieren, haften weder KIMP-Consulting noch der Projektleiter.

3.5 Der Kunde stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Arbeitsmittel und Räumlichkeiten zur Verfügung.

3.6 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KIMP-Consulting kein Arbeitsverhältnis mit einem eingesetzten Projektleiter begründen. Dies gilt bis 12 Monate nach Ende des letzten gemeinsamen Projekts.

3.7 Wird ein Projektleiter mit Zustimmung von KIMP-Consulting vom Kunden fest angestellt, entsteht ein Vergütungsanspruch wie bei einer Personalvermittlung. Grundlage ist das Bruttojahreszielgehalt (inkl. Nebenleistungen). Das Honorar beträgt 50 % dieser Bemessungsgrundlage zzgl. Spesen und Steuern.

3.8 Kommt durch Vermittlung von KIMP-Consulting eine andere Kooperation zustande, erhält KIMP-Consulting einen marktüblichen Anteil am wirtschaftlichen Vorteil, mindestens jedoch 50 % der Bruttovergütung des Projektleiters im ersten Jahr. Kunde und Projektleiter haften gesamtschuldnerisch.

 

4. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

4.3 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von sechs Wochen nach Zugang schriftlich oder in Textform geltend zu machen. Das Unterlassen gilt als Genehmigung. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

4.4 Nach Fristablauf trägt der Kunde die Beweislast für fehlerhafte Abrechnungen.

4.5 Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit ist KIMP-Consulting berechtigt, Leistungen gemäß § 321 BGB zurückzuhalten oder Sicherheiten zu verlangen. Erfolgt diese nicht fristgerecht, besteht ein Sonderkündigungsrecht.

4.6 Terminabsagen bei Vor-Ort-Einsätzen:

  • Absage 72–24 Stunden vor Beginn: 50 % der Tagesvergütung

  • Absage unter 24 Stunden: 100 % der Tagesvergütung
    Spesen und Reisekosten nur bei Anfall. Stornokosten trägt der Kunde. Ein geringerer Schaden kann nachgewiesen werden.

4.7 Nach Eintritt des Zahlungsverzugs fallen Mahngebühren von 50 € zzgl. Verzugszinsen gemäß § 288 BGB an. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

5. Referenzkundenwerbung

Der Kunde gestattet KIMP-Consulting, ihn als Referenzkunden zu benennen, einschließlich der Nutzung von Logos und Unternehmenskennzeichen auf Website, Publikationen und Marketingmaterialien.

 

6. Geheimhaltung

6.1 KIMP-Consulting verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse – auch über das Vertragsende hinaus.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich entsprechend zur Geheimhaltung nicht öffentlich bekannter Informationen über KIMP-Consulting.

 

7. Urheberrechte

7.1 Alle von KIMP-Consulting erstellten Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht.

7.2 Eine Vervielfältigung oder Weitergabe über den Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

7.3 Der Kunde sichert zu, dass überlassene Unterlagen frei von Rechten Dritter sind.

 

8. Haftung

8.1 KIMP-Consulting haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

8.2 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1 Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.

9.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.3 Gerichtsstand ist Sulzfeld.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

9.5 Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen von KIMP-Consulting.

 

Stand: Januar 2026

 

Ihre KIMP-Consulting Group