Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIENGUNGEN

 

1. Geltungsbereich

a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KIMP-Consulting Group stellen vorbehaltlich anderslautender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen die alleinige vertragliche Grundlage zur Regelung der geschäftlichen Beziehung zwischen der KIMP-Consulting und Kunden, Auftraggebern, Abnehmern, Dienstleistern und sonstigen Leistungserbringern (im Folgenden Kunden genannt). Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie deren Annahme erfolgen von Seiten beider Vertragsparteien ausschließlich aufgrund der hier getroffenen Regelungen.

 

b) KIMP-Consulting bietet Dienstleistungen in den Bereichen Interimsmanagement, Management- und Prozessberatung an. Neben den allgemeinen Regelungen werden zu den jeweiligen Bereichen spezielle Regelungen getroffen.

 

2. Vertragsschluss

Verträge zwischen KIMP-Consulting und Kunden kommen ausschließlich schriftlich oder in Textform (Email etc.) zustande. KIMP-Consulting wird auf das Angebot des Kunden umgehend antworten und ggf. die Annahme erklären.

 

3. Interimsmanagement und Management- und Prozessberatung

a) KIMP-Consulting ist der Vertragspartner des Kunden sowie des für KIMP-Consulting tätigen Interims- bzw. Prozess-Managers (im Weiteren kurz Projektleiter genannt). KIMP-Consulting erbringt seine Dienstleistungen in Abstimmung mit dem Kunden nach Maßgabe des mit dem Kunden abzuschließenden projektbezogenen Vertrages durch Stellung eines Projektleiters. Durch eine entsprechende Bezugnahme werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen integrierter Bestandteil dieses Dienstleistungsvertrages.

 

b) Der Projektleiter steht auch zum Kunden in keinem Arbeitsverhältnis, er ist unter Berücksichtigung der Belange des Kunden in der Gestaltung seiner Arbeitszeit frei und befugt, sich vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden und von KIMP-Consulting auch mit eigenem Personal zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflichten zu bedienen.

 

c) Der Kunde wird KIMP-Consulting und den Projektleiter nach besten Kräften unterstützen, um eine erfolgreiche Ausführung des Vertrages zu ermöglichen, und er wird aus eigener Initiative alle zur Ausführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Der Kunde wird KIMP-Consulting und dem Projektleiter insbesondere alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Bestimmungen (z.B. Satzung der Gesellschaft, Firmendirektive, Projektspezifikation usw.) zur Verfügung stellen.

 

d) Für Schäden, die auf das Fehlen derartiger Informationen und Unterlagen zurückzuführen sind, haften weder KIMP-Consulting noch der Projektleiter.

 

e) Der Kunde stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und Räume.

 

f) Dem Kunden ist es nicht gestattet, mit einem von KIMP-Consulting gestellten und beim Kunden eingesetzten Projektleiter ohne Einwilligung von KIMP-Consulting ein Arbeitsverhältnis zu begründen. Dies gilt bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung des letzten Projektes, in dem der Projektleiter für KIMP-Consulting beim Kunden tätig geworden ist.

 

g) Möchte der Kunde einen von KIMP-Consulting eingesetzten oder benannten Projektleiter in eine Festanstellung übernehmen und stimmt KIMP-Consulting diesem zu, entstehen bei KIMP-Consulting Vergütungsansprüche gegenüber dem Kunden wie bei einem Personalvermittler. Als Berechnungsgrundlage für die Honorarforderung von KIMP-Consulting gilt das Bruttojahreszielgehaltspaket (einschließlich aller Sach- und Nebenleistungen) der besetzten Position bei Vollzeitbeschäftigung. Das Honorar von KIMP-Consulting beträgt dann 50 % dieser Berechnungsgrundlage, zuzüglich Spesen und Steuern.

 

h) Kommt durch die Vermittlung von KIMP-Consulting eine andere Art der Kooperation mit dem Projektleiter zustande, so erhält KIMP-Consulting bei gesamtschuldnerischer Haftung von Kunde und Projektleiter einen marktüblichen Anteil des daraus entstehenden wirtschaftlichen Vorteils der Kooperationspartner, mindestens jedoch 50% der Bruttovergütung des Projektleiters im ersten Jahr der Kooperation.

 

4. Preise / Rechnungslegung / Zahlung / Vergütung bei Terminabsage

a) Die in den Angeboten von KIMP-Consulting genannten Preise sind vorbehaltlich anderer Kennzeichnung Nettopreise ohne Umsatzsteuer.

 

b) Die Zahlungsfrist für Rechnungen von KIMP-Consulting beträgt längstens 14 Tage ab Rechnungsdatum.

 

c) Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses müssen vom Kunden spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang der Rechnung erhoben werden. Die Einwendungen müssen schriftlich oder in Textform per Email geltend gemacht werden, es genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird KIMP-Consulting bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen.

 

d) Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht Leistungen abgerechnet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.

 

e) Ungeachtet vorgenannter Regelungen ist KIMP-Consulting berechtigt, im Falle berechtigter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden gemäß § 321 BGB nach Vertragsschluss die Erbringung von Leistungen zu verweigern, bis von dem Auftraggeber bzw. Kunden die Gegenleistung oder entsprechende Sicherheitsleistung erbracht wurde. Ist der Kunde nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist die geforderte Sicherheit zu stellen, besteht seitens KIMP-Consulting aus diesem Grunde ein Sonderkündigungsrecht.

 

f) KIMP-Consulting und der Kunde verpflichten sich im Sinne einer möglichst reibungslosen Durchführung der Projekte (Interimsmanagement, Management- und Prozessberatung) zur zeitlichen Abstimmung unter Berücksichtigung der beidseitigen Interessen. Wurde von KIMP-Consulting oder dem Projektleiter mit dem Kunden ein Termin beim Kunden vor Ort vereinbart und wird dieser von Kunden nicht rechtzeitig, das heißt mehr als 72 Stunden vor dem Beginn des Projekttages schriftlich oder in Textform (etwa per Email) abgesagt, so gelten die nachfolgenden Vergütungsregeln für diesen Einsatztag des Projektleiters sowie und/oder entsprechend für die von ihm beauftragten Personen.

  • Erfolgt die Absage 72h bis 24h vor dem Beginn des Projekttages, entsteht für KIMP-Consulting ein Anspruch auf Zahlung der Hälfte der für diesen Tag anfallenden Vergütung des eingesetzten Projektleiters (Tageshonorar zzgl. Steuern und Nebenkosten) und entsprechend für die von ihm beauftragten Personen.
  • Erfolgt die Absage weniger als 24 h vor dem Beginn des Projekttages entsteht für KIMP-Consulting ein Anspruch auf Zahlung der vollen für diesen Tag anfallenden Vergütung des eingesetzten Projektleiters (Tageshonorar zzgl. Steuern und Nebenkosten) und entsprechend für die von ihm beauftragten Personen.
  • Spesen und Fahrtkosten sind jeweils nur zu erstatten, sofern sie angefallen sind. Eventuelle Stornierungskosten trägt der Kunde. Im Zweifelsfalle obliegt es dem Kunden, einen niedrigeren tatsächlichen Schaden bzw. Vergütungsausfall bei KIMP-Consulting nachzuweisen. Sollte ein niedrigerer Schaden bzw. Vergütungsausfall infolge dieses Nachweises feststehen, ist vom Kunden lediglich der durch die Absage tatsächlich entstandene Schaden bzw. Vergütungsausfall zu ersetzen.

g) Nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist nach Nr. 4 b) dieses Vertrages fallen gemäß §288 Abs. 5 BGB Mahngebühren in Höhe von 50,00 € als zzgl. Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 und Abs. 2 BGB an. Die Geltendmachung weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen.

 

5. Referenzkundenwerbung

Mit dem Vertragsschluss gestattet der Kunde, dass KIMP-Consulting im Rahmen der Referenzkundenwerbung, insbesondere auf der Unternehmens-Website von KIMP-Consulting im Internet sowie in Broschüren, Büchern, und auf Merchandising-Produkten damit wirbt, für den Kunden tätig zu sein. Dies schließt die Verwendung der Unternehmenskennzeichen wie Logos mit ein.

 

6. Geheimhaltung

a) KIMP-Consulting verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge und Geschäftsgeheimnisse, die ihr während der Laufzeit des Vertrages und auch nach dessen Beendigung oder auf sonstige Weise bei der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt geworden sind, soweit es nicht zur Erfüllung der vertraglich übernommenen vertraglichen Pflichten erforderlich ist.

b) Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, ebenfalls sämtliche ihm bekannten und bekannt gewordenen nicht allgemein veröffentlichten innerbetrieblichen Kenntnis über KIMP-Consulting sowie Vorgänge in Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit KIMP-Consulting unter entsprechender Anwendung der Vorschriften bezüglich Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten.

 

7. Urheberrechte

a) Die von KIMP-Consulting erstellten Dokumente genießen urheberrechtlichen Schutz. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde das Bestehen dieses urheberrechtlichen Schutzes sowie die Urheberschaft von KIMP-Consulting an den ausgehändigten Unterlagen (Schulungsunterlagen, Arbeitshilfsmittel, etc.) an.

b) Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Dokumente über den vertraglich vorausgesetzten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von KIMP-Consulting.

c) Mit der Überlassung von Unterlagen des Kunden an die KIMP-Consulting sichert der Kunde zu, dass der Verwendung der zur Verfügung gestellten Werke keine Urheber und/oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen.

 

8. Haftung

a) Im Rahmen des Vertrags haftet KIMP-Consulting nur für Schäden, die KIMP-Consulting oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von KIMP-Consulting oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und die durch die Verletzung einer Pflicht durch KIMP-Consulting, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht), entstanden sind.

b) In anderen als zuvor genannten Fällen ist die Haftung von KIMP-Consulting, unabhängig vom Rechtsgrund vollständig ausgeschlossen. Etwaige Rechte nach dem ProdHaftG sowie die Fälle deliktischer Haftung bleiben unberührt.

 

9. Schlussbestimmungen

Anderslautende Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern einzelvertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts. Die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht auch, wenn die Nutzung oder Anmeldung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Bei Nichtigkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen gelten dann die gesetzlichen Regelungen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der KIMP-Consulting in Eppingen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von KIMP-Consulting. Diese sind mit einem gesonderten Button auf unserer Homepage abrufbar.

 

Ihre KIMP-Consulting

Stand: Februar 2022